Ein Gedanke ist entweder vorhanden oder nicht vorhanden. Ein Drittes ist ausgeschlossen.
Nicht so das Erzeugen des Gedankens, das ausgeschlossene Dritte selbst.
Dagegen ist die sprachliche Markierung 'Erzeugen des Gedankens' wiederum entweder vorhanden oder nicht vorhanden.
Wird nun die Gültigkeit des Satzes vom ausgeschlossenen Dritten für die sprachliche Markierung 'Erzeugen des Gedankens' auch für das Markierte selbst angenommen,
obwohl der Satz vom ausgeschlossenen Dritten für das Markierte gar nicht gilt, da es selbst das ausgeschlossene Dritte ist, ergeben sich die bekannten
Widersprüche, Fragen, Paradoxien.
Kein Problem gibt es, wenn sowohl für die sprachliche Markierung, als auch für das Markierte selbst, gleichermaßen der Satz vom ausgeschlossenen Dritten
gültig ist, wie beispielsweise bei 'Gedanke '.